Auslandsscheck

Auslandsscheck
Scheck, der von Gebietsfremden oder Gebietsansässigen auf ausländische Kreditinstitute gezogen und an Gebietsansässige begeben wird. Dazu zählen auf ausländische Währung gezogene Schecks (Fremdwährungsschecks, Art. 36 SchG). A. können angekauft (Eingang-vorbehalten-(E.v.-)Gutschrift) oder zum Inkasso übernommen und nach Eingang des Gegenwertes gutgeschrieben werden. Fremdwährungsschecks zur Gutschrift in Euro werden zum Sichtkurs (Scheckankaufskurs) umgerechnet. Der im Vergleich zum Devisenkassakurs ungünstigere Sichtkurs gleicht den Zinsverlust des ankaufenden Kreditinstituts zwischen sofortiger Scheckgutschrift und späterer Deckungsanschaffung durch die bezogene Bank aus.
- Vgl. auch  Bank-Orderscheck.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Bank-Orderscheck — ⇡ Scheck, der von einer Bank im Inland auf deren ⇡ Korrespondenzbank im Ausland in Fremdwährung gezogen und dem Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) gegen Belastung des Gegenwertes durch seine Hausbank für Zahlungen an Gebietsfremde überlassen wird …   Lexikon der Economics

  • Bankscheck — Aussteller eines Bankschecks ist (im Gegensatz zum ⇡ Privatscheck) stets ein Kreditinstitut. Bankschecks, die vorwiegend im Auslandszahlungsverkehr vorkommen, werden von den Banken im Auftrag der Zahlungspflichtigen (der Importeure) ausgestellt… …   Lexikon der Economics

  • Privatscheck — Form des ⇡ Auslandsscheck. Die Bezeichnung Privatscheck besagt, dass dieser Scheck von einer Privatperson oder von einem Unternehmen o.Ä., nicht aber von einer Bank ausgestellt ist. Der Aussteller eines Privatschecks profitiert im… …   Lexikon der Economics

  • Scheck — I. Begriff:Anweisung des Ausstellers an seine Bank, eine Zahlung an den Schecknehmer zu leisten. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden (passive ⇡ Scheckfähigkeit). Der Sch. ist ein Wertpapier. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG) vom… …   Lexikon der Economics

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